ePrivacy Verordnung

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder mal sporadisch über das Thema ePrivacy Verordnung (ePrivacy VO) in den Medien berichtet. Durch die sehr fragmenthafte Berichterstattung wissen leider auch nicht viele Menschen darüber bescheid. Geschuldet ist dies der Tatsache, das man sich bisher in der Europäischen Union nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnte.

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Der Datenschutzbeauftragte

Unternehmen oder Behörden, die sensible Daten speichern und verarbeiten, sind verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Zu den sensiblen Daten zählen unter anderem personenbezogene Daten. Der Datenschutzbeauftrage ist daher immer ein unabhängiges Kontrollorgan im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung. Ihm obliegt die Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten, gemäß der gesetzlichen Vorgaben nach DSGVO und BDSG, eingehalten werden.

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