Datenschutzbehörden

Die moderne Informationstechnologie erhält immer mehr Einzug in unserem Alltag. Sei es das private oder beruflich genutzte Handy oder Smartphone, E-Mail, Anwendungssoftware für die Kunden.- oder Auftragsverwaltung oder gar von uns privat oder geschäftlich genutzte Social Media Plattformen. Aber auch bei dem mittlerweile sehr beliebten Online Shopping. In all diesen Bereichen des Alltags werden ihre personenbezogenen Daten bereits elektronisch verarbeitet.

Um so wichtiger ist für jeden einzelnen von uns zum einen mit seinen persönlichen Daten eigenverantwortlich und sparsam um zu gehen aber auch einen gut funktionierenden Datenschutz an seiner Seite zu haben. Mit dem rasanten fortschreiten der Technologien entstanden in den letzten 20 Jahren riesige Konzerne wie Google, Amazon und Facebook, um nur einige zu nennen, die über gewaltige Datenmengen verfügen.

Was zunächst 1971 in Hessen anfänglich für öffentliche Behörden entstand, entwickelte sich rasch unter dem ersten Hessischen Datenschutzbeauftragten Willi Birkelbach zu einem absoluten Selbstläufer. Schnell erkannte man die Notwendigket der Datenschutzbehörden als unabhängige Überwachungsinstanz, welche konsequent über die Einhaltung der gesetzlichen Regularien wacht.

Mit dem stetig wachsenden Fortschritt wuchsen aber auch während der letzten Jahrzehnte die Anforderungen an die Datenschutzbehörden. So, dass sich schnell auf Bundes.- als auch auf Länderebene unter anderem auch Börden auf bestimmte Fachbereiche spezialisiert haben.

Was schreibt die DSGVO für Aufgaben vor?

Im wesentlichen beschreibt Artikel 51 Abs. 1 bis 4 DSGVO recht gut die Aufgaben

Art. 51 DSGVO Aufsichtsbehörde

  1. Jeder Mitgliedstaat sieht vor, dass eine oder mehrere unabhängige Behörden für die Überwachung der Anwendung dieser Verordnung zuständig sind, damit die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung geschützt werden und der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union erleichtert wird (im Folgenden „Aufsichtsbehörde“).
  2. 1Jede Aufsichtsbehörde leistet einen Beitrag zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union. 2Zu diesem Zweck arbeiten die Aufsichtsbehörden untereinander sowie mit der Kommission gemäß Kapitel VII zusammen.
  3. Gibt es in einem Mitgliedstaat mehr als eine Aufsichtsbehörde, so bestimmt dieser Mitgliedstaat die Aufsichtsbehörde, die diese Behörden im Ausschuss vertritt, und führt ein Verfahren ein, mit dem sichergestellt wird, dass die anderen Behörden die Regeln für das Kohärenzverfahren nach Artikel 63 einhalten.
  4. Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission bis spätestens 25. Mai 2018 die Rechtsvorschriften, die er aufgrund dieses Kapitels erlässt, sowie unverzüglich alle folgenden Änderungen dieser Vorschriften mit.

Wer über die Aufgaben einer Datenschutzbehörde doch noch etwas genauer bescheid wissen möchte, der kann sich mal Artikel 77 DSGVO anschauen. Darin ist das Recht auf Beschwerde bei einer dieser Aufsichtsbehörden geregelt. Im Wortlaut heißt es:

Art. 77 DSGVO Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

  1. Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
  2. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Artikel 78.

Hieraus ergibt sich, das die nationale Datenschutz Aufsichtsbehörde dein Ansprechpartner ist, wenn von einem Datenschutzverstoß aus zu gehen ist. Die Behörde geht dann dem geschilderten Fall nach und unterrichtet dich über den aktuellen Stand und das Ergebnis der Untersuchung (vgl. Art. 77 Abs. 2 DSGVO).

Und wer ist nun für die DSGVO die richtige Aufsichtsbehörde?

Nicht immer gibt die DSGVO direkten Aufschluss darüber, welche Behörde für einen bestimmten Bereich zuständig ist. Besonders verwirrend ist es wenn im selben Zusammenhang vom BDSG gesprochen wird. Betrachtet man §1 BDSG genauer wird einem schnell klar, das BDSG ergänzt die DSGVO auf nationaler Ebene. Geht man also mit einem analytischen Verstand an die Sache heran, ergibt sich ein struktureller Aufbau der wie folgt aussieht:

National übergeordnete Datenschutzbehörden
  • Der Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI)
  • Die Landesdatenschutzbehörden
  • Die spezifischen Datenschutzbehöden

In der Regel richtet es sich danach, welche der Behörden für die personenbezogenen Datenverarbeitung zuständig ist. So ist z.B. das BfDI für folgende Stellen zuständig:

  • Bundesbehörden oder öffentliche Behörden des Bundes
  • Telekomunikationsunternehmen
  • Postdienstleistungsunternehmen
  • bundesweit tätige Energieversorger
  • bundesweit tätige Kanken.- und Pflegekassen

Im Gegensatz zu den Bundesbehörden sind die Landesdatenschutzbehörden die zuständige Aufsichtsbehörde für:

  • Landeseigene Behörden und Betriebe
  • öffentliche Stellen des Landes und der Kommunen
  • Unternehmen die nicht in die Zuständigkeit des BfDI fallen

Übersicht der Landesdatenschutzbehörden

BundeslandDatenschutzbeauftragterHomepage
Baden-WürtembergDr. Stefan BrinkHomepage
BayernProf. Dr. Thomas Petri Homepage
BerlinMaja Smoltczyk Homepage
BrandenburgDagmar Hartge Homepage
BremenDr. Imke Sommer Homepage
HamburgProf. Dr. Johannes Caspar Homepage
HessenProf. Dr. Alexander Roßnage Homepage
Mecklenburg-VorpommernHeinz Müller Homepage
NiedersachsenBarbara Thiel Homepage
Nordrhein-WestfalenHelga Block Homepage
Rheinland-PfalzProf. Dr. Dieter Kugelman Homepage
SaarlandMonika Grethel Homepage
SachsenAndreas Schurig Homepage
Sachsen-AnhaltDr. Harald von Bose Homepage
Schleswig-HolsteinMarit Hansen Homepage
ThüringenDr. Lutz Hasse Homepage
Landesdatenschutzbehörden in Deutschland