Unternehmen oder Behörden, die sensible Daten speichern und verarbeiten, sind verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Zu den sensiblen Daten zählen unter anderem personenbezogene Daten. Der Datenschutzbeauftrage ist daher immer ein unabhängiges Kontrollorgan im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung. Ihm obliegt die Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten, gemäß der gesetzlichen Vorgaben nach DSGVO und BDSG, eingehalten werden.