Unternehmen oder Behörden, die sensible Daten speichern und verarbeiten, sind verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Zu den sensiblen Daten zählen unter anderem personenbezogene Daten. Der Datenschutzbeauftrage ist daher immer ein unabhängiges Kontrollorgan im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung. Ihm obliegt die Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten, gemäß der gesetzlichen Vorgaben nach DSGVO und BDSG, eingehalten werden.
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Difinition Datenschutz
Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogenr Daten vor Missbrauch im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre. Ziel und zweck liegt darin begründet, dass die Grundrechte auf informelle Selbstbestimmung jeder natürlichen Person gewahrt wird. Jede Person soll selbst entscheiden können wem,wann und in welchem Umfang er/sie Daten über seine Person zu welchem Zweck preis gibt.